Internationale Rechtsberatung auf Mallorca
Seit über vierzig Jahren unterstützen wir ausländische Einwohner und Investoren bei ihren wichtigsten rechtlichen Entscheidungen auf den Balearen.
Dienstleistungen für internationale Kunden
Ein Unternehmen, das Ihre Situation versteht.
Als Ausländer in Spanien zu leben, zu investieren oder zu erben bedeutet, sich in einem Rechtssystem zurechtzufinden, das sich von dem des Heimatlandes unterscheidet. Arquero & Pou Asociados verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Begleitung internationaler Mandanten durch jeden Schritt dieses Prozesses.
Kauf von Immobilien
Umfassende Beratung zum Erwerb von Wohn- und Gewerbeimmobilien auf Mallorca.
Sorgfaltspflicht
Gründliche rechtliche Prüfung vor jeder Immobilien- oder Unternehmenstransaktion.
NIE und Wohnsitz
Verwaltung von Steueridentifikationsverfahren und Aufenthaltsgenehmigungen in Spanien.
Internationale Erbfolgen
Planung und Abwicklung von Erbschaften mit grenzüberschreitendem Bezug nach europäischem Recht.
Besteuerung
Steueroptimierung für Nichtansässige, Investoren und Neuansässige in Spanien.
Management nach der Übernahme
Kontinuierliche rechtliche Unterstützung nach dem Kauf: Verträge, Lizenzen, Gemeinschaften und mehr.
Mehrsprachige Betreuung
Wir sprechen Ihre Sprache.
Denn Rechtssicherheit beginnt mit Verständnis. Wir betreuen unsere internationalen Mandanten in vier Sprachen, um sicherzustellen, dass jede Entscheidung auf der Grundlage umfassenden Verständnisses und mit voller Zuversicht getroffen wird.
SPANISCH
Kastilisch
KATALANISCH
katalanisch
ENGLISCH
Englisch
DEUTSCH
Deutsch
Warum sollten Sie sich für uns entscheiden?
Vierzig Jahre Erfahrung im Balearenmarkt.
Arquero & Pou Asociados ist keine gewöhnliche Anwaltskanzlei, die gelegentlich ausländische Mandanten betreut. Es handelt sich um eine Kanzlei mit jahrzehntelanger Erfahrung in den rechtlichen, steuerlichen und registertechnischen Besonderheiten des mallorquinischen Marktes.
Kenntnisse des lokalen Marktes
Jahrzehntelange Erfahrung in der Abwicklung von Immobilien-, Unternehmens- und Erbschaftstransaktionen auf den Balearen.
Internationales Privatrecht
Spezialisierung auf internationales Privatrecht, grenzüberschreitende Erbschaften und Verträge mit Auslandsbezug.
Mehr als vierzig Jahre Erfahrung
Eine traditionsreiche Kanzlei mit moderner Vision, die juristische Strenge mit persönlicher und menschlicher Betreuung verbindet.
Individuelle Betreuung
Jeder Mandant erhält die direkte Betreuung eines spezialisierten Anwalts, ohne Zwischenhändler oder unpersönliche Abläufe.
Häufig gestellte Fragen
Was unsere internationalen Kunden uns üblicherweise fragen.
Hier haben wir die häufigsten Fragen von Anfragenden aus dem Ausland zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, schreiben Sie uns bitte – wir beantworten sie Ihnen gerne in Ihrer Sprache.
Kann ein Ausländer in Spanien eine Immobilie erwerben, ohne dort wohnhaft zu sein?
Ja. Jeder Ausländer, ob mit oder ohne Wohnsitz in Spanien, kann dort Immobilien erwerben. Grundvoraussetzung ist die Beantragung einer NIE (Ausländeridentifikationsnummer), einer Steueridentifikationsnummer, die für alle Finanztransaktionen im Land erforderlich ist. Unsere Kanzlei übernimmt die Beantragung dieser Nummer und begleitet Sie durch den gesamten Kaufprozess.
Was ist die NIE und wie erhält man sie?
Die NIE (Ausländeridentifikationsnummer) wird von den spanischen Behörden zu Steuerzwecken an Nicht-Spanier vergeben. Sie ist zwingend erforderlich für den Kauf von Immobilien, die Eröffnung eines Bankkontos, die Unterzeichnung von Verträgen und die Zahlung von Steuern in Spanien. Sie können die NIE in Spanien oder beim spanischen Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen. Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie.
Wie wird eine internationale Erbschaft besteuert, die Vermögenswerte in Spanien umfasst?
Erbschaften mit grenzüberschreitendem Bezug – beispielsweise mit einem ausländischen Erben, einem im Ausland verstorbenen Erblasser oder Vermögenswerten in mehreren Ländern – unterliegen der Europäischen Erbrechtsverordnung (EU 650/2012) und dem spanischen Steuerrecht. Auf den Balearen bestehen erhebliche Steuervorteile, die frühzeitig berücksichtigt werden sollten. Unser Team analysiert jeden Fall individuell, um die Steuerbelastung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu minimieren.
Wie lange dauert der Kaufprozess einer Immobilie auf Mallorca?
Die übliche Zeitspanne zwischen der Unterzeichnung des Vorvertrags und der notariellen Beurkundung beträgt vier bis acht Wochen, abhängig von der Komplexität der Transaktion, der Finanzierung und dem Eintragungsstatus des Grundstücks. Mit einer sorgfältigen Rechtsberatung im Vorfeld – inklusive Due-Diligence-Prüfung, Überprüfung von Belastungen und Klärung der Bauvorschriften – lassen sich diese Fristen problemlos einhalten.
Vielen Dank. Wir haben Ihre Anfrage erhalten und werden uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.
Erster Kontakt
Erzählen Sie uns Ihre Geschichte.
Ob es sich um eine Immobilientransaktion, eine Erbschaftsverwaltung, einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung oder eine andere rechtliche Angelegenheit in Spanien handelt, wir sind hier, um Sie von Anfang an klar zu beraten.
Paseo Mallorca, 26 - 4B 07012 Palma de Mallorca ( 34) 971 717 745 Montag bis Freitag
9:00 bis 14:00 Uhr und 16:00 bis 19:00 Uhr
